BSG: Vorbehaltszahlung erfüllt Krankenhausforderung

B 1 KR 14/25 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 28.05.2026 – Kommentierung Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

1. Senat gibt bisherige Rechtsprechung auf – Prüfungsvorbehalt verhindert Erfüllung nicht, Beweislast bleibt beim Krankenhaus

Das Bundessozialgericht hat seine bisherige Rechtsprechung zur Wirkung von Vorbehaltszahlungen der Krankenkassen ausdrücklich aufgegeben. Nach dem Urteil vom 28. Mai 2026 (B 1 KR 14/25 R) erfüllt eine Krankenkasse den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses grundsätzlich auch dann, wenn sie die Rechnung zunächst nur unter einem routinemäßigen Prüfungsvorbehalt bezahlt. Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr ordnet die Entscheidung als relevante Änderung für Krankenhausabrechnung und Erstattungsstreitigkeiten ein.