BSG: Vergütungsanspruch eines Krankenhauses für Behandlung mit Rituximab – wann liegt eine lebensbedrohliche Erkrankung vor?

B 1 KR 22/18 R | Bundessozialgericht, vom 19.03. – Kommentar KMH

Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 19.03.2020 (Az. B 1 KR 22/18 R) über den eines Krankenhauses bei der Behandlung eines Patienten mit Rituximab zu entscheiden. Das vorhergehende Urteil des Hamburg wurde aufgehoben und das Verfahren an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Nach der Auffassung des 1. Senates des Bundessozialgerichts konnte aufgrund der vom Landessozialgericht festgestellten Tatsachen nicht abschließend darüber entschieden werden, ob dem Krankenhaus der Vergütungsanspruch für das Zusatzentgelt ZE82.14 für die parenterale Gabe von Rituximab zusteht. Ob eine hierfür erforderliche grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts zu einem Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit Rituximab führen würde, konnte nicht abschließend festgestellt werden. […]

Quelle: KMH Medizinrecht

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