BSG präzisiert Anforderungen an innovative Behandlungsalternativen

| , vom 13.12.2022 – Kommentar

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts () hat mit Urteil vom 13. Dezember 2022 – B 1 KR 33/21 R – hohe Anforderungen an die Erbringung und Abrechnung innovativer Behandlungsmethoden definiert und klargestellt, wann bislang nicht anerkannte innovative Behandlungsmethoden in einem zur Anwendung kommen können und unter welchen Voraussetzungen eine innovative das Potenzial einer erforderlichen besitzt.

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