BSG kippt Genehmigungsfiktion im SGB V

B 1 KR 9/18 R | Bundessozialgericht, vom 26.05.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das hat in einer überraschenden Entscheidung vom 26.05.2020 (- B 1 KR 9/18 R -) seine bisherige zur Annahme eines Sachleistungsanspruches aufgrund der nach § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V aufgegeben

Nach der neuen Rechtsprechung des BSG gewähre die fingierte Genehmigung der Leistung nach § 13a Abs. 3a Satz 6 SGB V keinen eigenständigen Leistungsanspruch (…), sondern nur eine vorläufige Rechtsposition, die ihm lediglich einen begrenzten Kostenerstattungsanspruch zubillige. Die Entscheidung liegt bisher nur als Termingsbericht vor. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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