BSG kippt Genehmigungsfiktion im SGB V
B 1 KR 9/18 R | Bundessozialgericht, urteil vom 26.05.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Das bsg hat in einer überraschenden Entscheidung vom 26.05.2020 (- B 1 KR 9/18 R -) seine bisherige rechtsprechung zur Annahme eines Sachleistungsanspruches aufgrund der genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V aufgegeben
Nach der neuen Rechtsprechung des BSG gewähre die fingierte Genehmigung der Leistung nach § 13a Abs. 3a Satz 6 SGB V keinen eigenständigen Leistungsanspruch (…), sondern nur eine vorläufige Rechtsposition, die ihm lediglich einen begrenzten Kostenerstattungsanspruch zubillige. Die Entscheidung liegt bisher nur als Termingsbericht vor. […]
Quelle: Medizinrecht Saarland