BSG: Keine Rückforderung der Aufwandspauschale

B 1 KR 15/19 R | , Urteil vom 16.07. – Kommentar BDO Legal

Mit dem Urteil herrscht nun Klarheit: Den Krankenkassen steht eine Erstattung der Aufwandspauschalen in den streitigen Fällen dieser Art nur zu für den Zeitraum vom 01.01.2015 zum 31.12.2015. Für vor dem 01.01.2015 geleistete Zahlungen können sich Krankenhäuser auf berufen. […]

Quelle: BDO Legal

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