BSG gibt bisherige Rechtsprechung zu § 137c Abs. 3 SGB V auf!

| Bundessozialgericht, Entscheidung vom 25.03.2021 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte

Am 25. März 2021 hatte das BSG über die Frage zu entscheiden, ob im Rahmen der gesetzlichen ein Anspruch auf eine Behandlung mittels besteht, obwohl im Behandlungszeitpunkt diese nicht den Anforderungen an das gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 SGB V entsprach. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

Das könnte Dich auch interessieren …