Bezeichnung „Deutsche Stimmklinik“ für Arztpraxis ohne Betten irreführend

3 U 205/19 | Hamburg, Urteil vom 02.09. – Kommentar LHR Rechtsanwälte

Die Bezeichnung „Deutsche Stimmklinik“ für eine ärztliche Gemeinschaftspraxis ohne die Möglichkeit eines stationären Aufenthalts führe den Verbraucher in die Irre. Auch ein bestehender mit einem anliegenden Krankenhaus ersetze das Fehlen der stationären Versorgung nicht. […]

Quelle: LHR Rechtsanwälte Köln

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