Bettenaufstockung in vorhandener Fachrichtung führt zu Befreiung vom FDA

SchSt-KHG 03/20 | , Beschluss vom 26. April 2021

Strittig war eine Befreiung vom FDA bei Erhöhung der Planbettenzahl in einer bereits vorhandenen . Die Kassenseite verneinte das Vorliegen „zusätzlich bewilligter Versorgungsaufträge, für die bislang keine Abrechnungsmöglichkeit bestand“.

Die Schiedsstelle bejahte, soweit es den mündlichen Ausführungen zu entnehmen war, die Auffassung des Krankenhauses, dass zusätzliche Planbetten auch in bereits vorhandenen Fachrichtungen die Bewilligung eines zusätzlichen Versorgungsauftrags darstellen. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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