Betriebsrat darf nicht über Zahl eingesetzter Pflegekräfte mitbestimmen

1 ABR 22/18 | , Urteil vom vom 19.11.2019 – Kommentar Rechtsanwälte

Mit Beschluss vom 19. November 2019 hat das Bundesarbeitsgericht () die Rechtsbeschwerde eines Betriebsrates (BR) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG) vom 25. April (6 TaBV 21/17) zurückgewiesen. Darin hatte das LAG ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich der Zahl der in einer Klinik auf den Stationen einzusetzenden Pflegekräfte (Festlegung einer Mindestzahl) verneint. Der LAG-Beschluss ist infolge der (allerdings aus formalen Gründen erfolgten) Zurückweisung rechtskräftig. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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