Beschränkte Amtsermittlungspflicht des Gerichts im Falle einer durch die Krankenkasse unterlassenen MDK-Einzelfallprüfung

| , vom 22.06.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Unterlässt eine Krankenkasse die Beauftragung des mit einer Einzelfallprüfung, kann es zwar einen später gerichtlich geltend gemachten eines Krankenhauses wirksam bestreiten und gerichtlich überprüfen lassen. Es besteht aber eine beschränkte Amtsermittlungspflicht des Gerichts. Dies führt dann zu einem Beweiserhebungs- und  . Insoweit darf ein Krankenhaus die an sich nach § 103 Satz 1 Halbsatz 2 SGG gebotene Mitwirkung zur Aufklärung des Sachverhalts verweigern […]

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