Berufsausübungsgemeinschaften können nicht an ASV teilnehmen
Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) musste über den Antrag einer Berufsausübungsgemeinschaften (bag) auf Teilnahme an der asv entscheiden. Das Gericht lehnte die Teilnahme ab, wie schon vorher das sozialgericht München (urteil vom 08.04.2022, l 12 kr 546/21).
In § 116b Abs. 2 SGB V wird festgelegt, dass Krankenhäuser und Leistungserbringer, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ASV-Leistungen erbringen und abrechnen dürfen. Eine BAG hat aber, anders als ein Medizinisches Versorgungszentrum (mvz), keinen eigenen Zulassungsstatus. Hier schlieÃen sich nur einzeln zugelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zusammen. Der Zusammenschluss verfügt jedoch über keine eigene Zulassung.
Die Gründe waren aber nicht nur formale: In einer BAG können die Gesellschafter jederzeit wechseln oder ausscheiden. Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, ist die BAG sogar automatisch aufgelöst. Deswegen fehle es an der nötigen Klarheit, welche Ãrzte tatsächlich Teil des ASV-Teams sind. […]
âAuch wenn eine BAG selbst nicht an der ASV teilnehmen kann â jeder einzelne Arzt der BAG kann die Teilnahme beantragen. Berufsausübungsgemeinschaften können also durchaus ASV-Leistungen erbringen, sie müssen nur darauf achten, wer den Antrag stelltâ, sagt Rechtsanwalt Müller.