Berücksichtung von Beatmungsstunden unter HFNC-Therapie (High-Flow-Nasenbrille) bei Säuglingen

L 1 KR 166/15 | Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 09.11.

Zur Frage der Berücksichtigung einer HFNC-Therapie bei den Beatmungsstunden im Rahmen eines Vergütungsrechtsstreits anlässlich einer .
Die P03B wird nur dann im Groupierungsvorgang angesteuert, wenn die -Therapie bei der Berechnung der Beatmungsstunden nach dem -Kode 8-711 heranzuziehen ist. Nach der Auffassung des Senats ist dies vorliegend der Fall.

Bei gebotener Auslegung muss durch die ausdrückliche Klassifizierung bzw. Zuordnung der Atemunterstützung durch Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen (HFNC-System) zur OPS-Klasse 8-711 (Maschinelle Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen) statt zur OPS-Klasse 8-720 (Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen) im Jahre 2011 eine Berücksichtigung des HFNC-Systems bei den Beatmungsstunden erfolgen. Dass es sich u.U. bei dem HFNC-System streng medizinisch-physikalisch nicht um eine maschinelle Beatmung im engeren Sinne der Definition der handelt oder die Methode noch als relativ jung anzusehen ist … ist nach der Auffassung des Senats durch die klare definitorische Zuordnung zu der maschinellen Beatmung nicht maßgeblich und würde bei ihrer Berücksichtigung im Rahmen der Auslegung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine unzulässige Bewertung darstellen […]

Quelle: Hessenrecht


Anwaltskanzlei Quaas & Partner zum Einsatz von High-Flow-Nasenkanülen bei Säuglingen

Das LSG Hessen hat nun in einer Entscheidung vom 09.11.2017 (L 1 KR 166/15) bestätigt, dass es sich bei der HFNC-Therapie bei Frühgeborenen und Säuglingen um eine Beatmung im Sinne der Kodierrichtlinie handelt, mit der Folge, dass die HFNC-Therapie bei der Berechnung der Beatmungsstunden zu berücksichtigen ist.

Quelle: Quaas & Partner

Das könnte Dich auch interessieren …