Berücksichtung von Beatmungsstunden unter HFNC-Therapie (High-Flow-Nasenbrille) bei Säuglingen

L 1 KR 166/15 | Hessen, vom 09.11.

Zur Frage der Berücksichtigung einer HFNC-Therapie bei den im Rahmen eines Vergütungsrechtsstreits anlässlich einer Krankenhausbehandlung.
Die DRG P03B wird nur dann im Groupierungsvorgang angesteuert, wenn die HFNC-Therapie bei der Berechnung der Beatmungsstunden nach dem OPS-Kode 8-711 heranzuziehen ist. Nach der Auffassung des Senats ist dies vorliegend der Fall.

Bei gebotener Auslegung muss durch die ausdrückliche Klassifizierung bzw. Zuordnung der Atemunterstützung durch Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen (HFNC-System) zur OPS-Klasse 8-711 (Maschinelle bei Neugeborenen und Säuglingen) statt zur OPS-Klasse 8-720 (Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen) im Jahre 2011 eine Berücksichtigung des HFNC-Systems bei den Beatmungsstunden erfolgen. Dass es sich u.U. bei dem HFNC-System streng medizinisch-physikalisch nicht um eine maschinelle Beatmung im engeren Sinne der Definition der DKR handelt oder die Methode noch als relativ jung anzusehen ist … ist nach der Auffassung des Senats durch die klare definitorische Zuordnung zu der maschinellen Beatmung nicht maßgeblich und würde bei ihrer Berücksichtigung im Rahmen der Auslegung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine unzulässige Bewertung darstellen […]

Quelle: Hessenrecht


Anwaltskanzlei Quaas & Partner zum Einsatz von High-Flow-Nasenkanülen bei Säuglingen

Das LSG Hessen hat nun in einer Entscheidung vom 09.11.2017 (L 1 KR 166/15) bestätigt, dass es sich bei der HFNC-Therapie bei Frühgeborenen und Säuglingen um eine Beatmung im Sinne der Kodierrichtlinie 1001h handelt, mit der Folge, dass die HFNC-Therapie bei der Berechnung der Beatmungsstunden zu berücksichtigen ist.

Quelle: Quaas & Partner

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