Berücksichtigung der aktuellen Urteile des Landessozialgerichts NRW im Rahmen der Feststellung und Festsetzung von Investitionskosten in Nordrhein-Westfalen

L5P 122/20, L5P 64/19 | -Westfalen, Urteile von 20.05.2021 und 22.04.2021

Die jüngere des Landessozialgerichts (im Folgenden kurz: „LSG“) zur Anerkennung von tatsächlich vorgehaltener Flächen (L5P 122/20) und zur Anerkennbarkeit von Eigenmitteln (L5P 64/19) hatte zuletzt Fragen hinsichtlich der Beantragung der Folgebescheide auf Festsetzung aufgeworfen. Für viele Träger stellt sich die Frage, wie die relevanten Feststellungen im Festsetzungsverfahren ankommen sollen. […]

Quelle: BPG Münster

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