Belegarzt muss Krankenhaus in 30 Minuten erreichen können
B 6 KA 6/20 R | bundessozialgericht, urteil vom 17.03.2021 – Kommentar BPG Münster
Laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (bsg) muss ein Belegarzt innerhalb von 30 Minuten von seinem Vertragsarztsitz aus das belegkrankenhaus erreichen können (BSG, Urteil vom 17. März 2021 – B 6 KA 6/20 R). […]
Mit dieser rechtsprechung hat das BSG die 30-Minuten-Regel endgültig manifestiert. Das bedeutet konkret, dass ein Belegarzt von seinem Vertragsarztsitz aus die Belegklinik innerhalb von 30 Minuten erreichen muss. Ist die Fahrzeit länger, muss der arzt damit rechnen, dass seinem Antrag auf Belegarztanerkennung nicht entsprochen wird. […]
Quelle: BPG Münster