Belegarzt – 39 Minuten Fahrzeit zwischen Sitz und Krankenhaus zu viel

B 6 KA 6/20 R | , vom 17.03.2021 – Kommentar KMH Medizinrecht

Einer Belegarztanerkennung steht entgegen, wenn die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung i.S.d. § 39 Abs. 5 Nr. 3 Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) der von dem zu betreuenden Versicherten aufgrund der Entfernung zwischen seinem Vertragsarztsitz und dem mit der Belegabteilung nicht gewährleistet ist. […]

Quelle: KMH Medizinrecht

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