Beim Ermächtigungsantrag auf Betrieb einer- nicht an das Krankenhaus angebundenen- psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) müssen konkrete Angaben zum bestehenden Versorgungsbedarf für diesen Patientenkreis gemacht werden

B 6 KA 3/21 R  | , Urteil vom 29.06.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Beim Ermächtigungsantrag auf Betrieb einer- nicht an das angebundenen- psychiatrischen () nach § 118 Abs. 4 i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 SGB V  müssen konkrete Angaben zum bestehenden für diesen Patientenkreis gemacht werden. Insoweit ist eine Versorgungsbedarfsprüfung erforderlich […]

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