Bei Hygienemängeln sind die Anforderungen an den Vortrag eines Klägers, der glaubt, in einem Krankenhaus Opfer von Hygienedefiziten geworden zu sein, hoch

3 O 375/14 | Landesgericht Flensburg, vom 08.09. – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Insbesondere reicht es nicht aus vorzutragen, dass der betroffene Patient ohne Infektion eine Behandlung angetreten hat und nach der Behandlung infiziert war. Vielmehr muss der Patient konkrete Anhaltspunktes dafür nennen, dass es im Rahmen seiner Behandlung zu einem in einem hygienisch beherrschbaren Bereich gekommen ist, der vom Ansatz her die tatsächlich eingetretene Infektion hätte verursacht haben könnte […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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