Begriff der Behandlungsleitung bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung

S 15 KR 1684/18, S 15 KR 2143/18 | Sozialgericht München, Urteil vom 23.07.

Leitsätze:
Zur beim OPS   (Rn. 32 – 39)
Für die Erfüllung des Merkmals „Behandlungsleitung“ nach OPS 8-980 bedarf es keiner ständigen (24-stündigen) Anwesenheit. Eine temporäre Delegation ist möglich, sofern ein leitender Arzt mit der Zusatzweiterbildung „“ die Geschicke der Intensivabteilung lenkt. (Rn. 33) (redaktioneller Leitsatz)

Leitsätze:
Zur Behandlungsleitung beim OPS 8-980.
Es ist nach dem Wortlaut des OPS 8-980 unerheblich, ob die behandlungsleitenden am Wochenende/ feiertags Dienst hatten, denn für die Leitung bedarf es keinesfalls einer täglichen sowie ständigen (24-stündige) Anwesenheit des behandlungsleitenden Facharztes. (Rn. 38) (redaktioneller Leitsatz)

Quelle: Bayern.Recht

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