Auslegung von Kodierbestimmungen als Rechtsvorschrift obliegt den dazu berufenen Rechtsanwendern

S 34 KR 576/16 | Osnabrück, vom 14.02.2018
[…] Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gelten die Kodierbestimmungen als Rechts-vorschriften deren Auslegung zuvörderst Rechtsanwendung sei. Eine Beweiserhebung durch Sachverständige komme nur zur Klärung spezifisch medizinischer Begriffe in Betracht. Dies gelte auch für die und den MDK. Die vom MDK erhobenen Untersuchungsbefunde sowie die vom MDK getroffenen medizinischen Feststellungen seien für die Krankenkassen verbindlich, nicht aber deren rechtliche Würdigung. […]

Quelle: Roos Nelskamp Schumacher & Partner


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