Augenoperation mit Femtosekundenlaser – was ist abrechenbar?

118 C 65/18 | AG , vom 12. Februar 2020 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Welche ein Augenarzt gegenüber dem mit Grauem Star bei einer Augenoperation mittels Femtosekundenlaser abrechnen darf, ist Quelle ständigen Streits zwischen den Patienten und ihren privaten Krankenversicherungen. Die dazu ergangene ist von Einzelfallentscheidungen geprägt, tendiert aber zu einer Erstattbarkeit der Femtosekundenlaserbehandlung. Hier verweigerte die die Bezahlung der Kosten für den Lasereinsatz (Ziffer 5855 GOÄ analog), für das Einspritzen von Medikamenten unter die Bindehaut (Ziffer 1320 GOÄ analog) und eine Farbkodierung (Ziffer 406 GOÄ analog). Das Köln wies die Kosten für den Lasereinsatz ab und gab den übrigen Kosten statt […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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