Aufwandspauschale in „Alt-Fällen“ – BSG wird entscheiden

Umstritten und höchstrichterlich ungeklärt ist die Rechtslage bislang noch in den Fällen aus der Zeit vor dem des vom 01.07.2014 (Az. B 1 KR 29/13), mit dem der 1. Senat erstmals das einem eigenen Prüfregime unterliegende Prüfinstitut der aufrief. Dies wird sich in absehbarer Zeit ändern. Denn kürzlich wurde vom LSG und dem LSG in zwei aktuellen Entscheidungen die Revision zum BSG zugelassen und gegen das Urteil des LSG NRW bereits eingelegt […]

Quelle: BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft

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