Aufrechnungsverbote im Landesvertrag


Wenngleich die seit 01.01.2022 geltende PrüfvV eine zur Durchsetzung von Erstattungsforderungen der nur noch in Ausnahmefällen für nicht bestrittene, geeinte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen erlaubt, war dies in der Vergangenheit überwiegende . Umstritten war und ist insofern allerdings, ob und in welchem Rahmen die Landesverträge nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V und die seit dem 01.01.2015 geltende Fassung der PrüfvV derartige Aufrechnungen reglementieren können. Das LSG NRW hat insofern hinsichtlich eines Behandlungsfalles aus dem Jahre 2015 mit vom 29.09.2021, L 11 KR 472/17, erneut ein im nordrhein-westfälischen bekräftigt. […]

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