Aufrechnung und Ausschlussfrist

L 11 KR 2249/20 | LSG Baden-Württemberg vom 03.11.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Nach dem zum Ende dieses Jahres Überraschungen des Gesetzgebers im Krankenhausrecht ausgeblieben sind, beschäftigen die Gerichte noch die Auswirkungen der letzten Neuregelungen. So hatte die überraschende Aufnahme einer Ausschlussfrist für Rückforderungen der Krankenkassen in § 325 SGB V aF (jetzt § 412 SGB V) durch das zur Vermeidung einer aufgrund des neuen Verjährungsrechts genau zu einer solchen Klagewelle geführt. […]

In einer aktuellen Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 03.11.2020 (– L 11 KR 2249/20 –) hat das Gericht ebenfalls die der rückwirkenden Ausschlussfrist bejaht bzgl. der Verjährungsproblematik aber eine differenzierte Auffassung vertreten. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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