Auch Laborleistungen können Teil der Notfall-Behandlung sein

B 6 KA 6/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Mai

können in der Notaufnahme nicht pauschal das ganze Laborprogramm ohne Begründung durchlaufen lassen, so das Bundessozialgericht.

Klinikambulanzen müssen sich bei ihren Notfallbehandlungen nicht auf das Leistungsspektrum eines niedergelassenen Arztes beschränken. So kann auch die von Laborleistungen im Einzelfall zulässig sein, wie der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts jetzt zu einem Streit in entschied. Danach darf eine Ambulanz allerdings nicht pauschal das gesamte -Programm durchlaufen lassen.

Download: Terminbericht Nr. 16/20 (PDF, 134KB)

Quelle: Ärzte Zeitung

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