Arzthaftungsrecht: Nicht-Sterbenlassen begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz

VI ZR 13/18 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.04. – Bewertung Roos Nelskamp Schumacher & Partner

Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig“. Das Urteil stellt für die ärztliche eine Entlastung dar. Denn im Lichte dieser wird unmissverständlich deutlich, dass auch nicht für die Behandlungs-und zu haften ist, wie der in früheren Entscheidungen noch bejaht hatte. […]

Quelle: Roos Nelskamp Schumacher & Partner

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