Arbeitsrecht: Wechselnde Krankheitsursachen: Eine neue Krankheit führt nicht automatisch zu einer weiteren Entgeltfortzahlung

5 AZR 505/18 | , vom 11.12. – Kommentar VOELKER & Partner

Das hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von 6 Wochen beschränkt ist, wenn während der bestehenden eine neue, auf einem anderen Grundleiden bestehende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat […]

Quelle: VOELKER & Partner

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