Anspruch auf Vergütung für den „Reha-Notfall“
B 1 KR 13/19 | bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Mit einigen Erstaunen haben die krankenhäuser die Entscheidung des bsg vom 19.11.2019 (- B 1 KR 13/19 -) zur Kenntnis genommen, wonach einem krankenhaus trotz fehlender Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung ein Vergütungsanspruch für die weitere Behandlung eines Patienten zustehen soll, wenn kein geeigneter reha-Platz zur Verfügung steht. Eine solche Behandlung eines „Reha-Notfalls“ im Krankenhaus müssten die krankenkassen bezahlen.
Die Entscheidung stellt eine erstaunliche Kurskorrektur des 1. Senates des BSG dar, weil dieser bisher allein auf die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung abgestellt hatte und eventuell fehlende Möglichkeiten der Anschlussversorgung unberücksichtigt ließ […]
Quelle: Medizinrecht Saarland