Anspruch auf Sicherstellungszuschlag eines Krankenhauses um Versorgungsbedarf zu decken

6 A 32/16 | Stade, vom 31.05.2017 – Kommentar WRG Group

Nach den Ausführungen des Gerichts besteht ein Anspruch auf eines Sicherstellungszuschlages nur, wenn keine Zweifel daran bestehen, dass die Vorhaltung von Leistungen gerade auf Grund eines geringen Versorgungsbedarfs nicht kostendeckend finanzierbar ist, und dass diese zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung bei einem notwendig ist. Das klagende Krankenhaus ist insbesondere in Bezug auf das Vorliegen eines für die Kostenunterdeckung kausalen geringen Versorgungsbedarfs darlegungsbelastet. […]

Quelle: WRG Group

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