Anforderungen an Wahlleistungsvereinbarung und Stellvertretung

118 C 104/19 | Amtsgericht , Urteil vom 28.08. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Die Beurteilung der Wirksamkeit von Wahlleistungsvereinbarungen sowie der individuellen einer Vertretung des Wahlarztes fallen in gerichtlichen Auseinandersetzungen immer noch sehr unterschiedlich aus. Teilweise werden die Anforderungen an die Wahlleistungsvereinbarung und Stellvertretervereinbarungen deutlich überspannt, wie auch eine jüngere Entscheidung des AG Köln vom 28.08.2019 (– 118 C 104/19 –) zeigt, auf die Kostenträger in gerichtlichen Auseinandersetzungen aktuell gerne verweisen. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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