Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit einer Krankenhausabteilung im Planungsverfahren
13 A 3752/19 | Oberverwaltungsgericht (ovg) nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2020 – Kommentar Solidaris
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat über die Zulassung einer Berufung in einer Konkurrentenstreitigkeit über die Aufnahme einer Abteilung für geriatrie entschieden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg mit Urteil vom 6. August 2019 – 11 K 2659/18 – die Entscheidung des Ministeriums bestätigt, dass das krankenhaus X mit einer Fachabteilung für Geriatrie in den krankenhausplan aufzunehmen sei und eben nicht das krankenhaus Y. Die Planungsentscheidungen des Ministeriums seien rechtsfehlerfrei getroffen worden.
Gegen dieses Urteil ist das unterlegene Krankenhaus vorgegangen und hat insbesondere vorgetragen, dass das in den Krankenhausplan mit dem Fachbereich Geriatrie aufgenommene Krankenhaus nicht über die erforderliche Leistungsfähigkeit für geriatrische Behandlungen verfüge bzw. entsprechende Nachweise im Planungsverfahren nicht vorgelegt habe. […]
Quelle: Solidaris