Ärztliche Behandlungen im Rahmen der Kooperation eines Krankenhauses mit einem Subunternehmer können umsatzsteuerbefreit sein
XI R 18/20 | Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2023 – Kommentar Solidaris
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass ärztliche Heilbehandlungen im Rahmen von Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Subunternehmern von der Umsatzsteuer befreit sein können. Dies gilt selbst dann, wenn die Behandlungen von angestellten Ärzten des Subunternehmers in den Räumlichkeiten und mit den Mitteln des Krankenhauspartners erfolgen.
Das Urteil wird im Beitrag von Dr. Severin Strauch, Rechtsanwalt und Partner, sowie Fabian Jari Koschinski von Solidaris näher beleuchtet.