Ärzte müssen Befunde unter allen Umständen weitergeben

VI ZR 285/17 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.2018 – Kommentar AOK-Gesundheitspartner

Ein Arzt muss dafür sorgen, dass sein Patient von bedrohlichen Befunden und einer angeratenen Behandlung Kenntnis erlangt. Dies gilt auch, wenn der Patient schon länger nicht mehr bei ihm in der Praxis war oder der Behandlungsvertrag sogar schon beendet wurde. […]

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