Abrechnung von Behandlungsleistung unter Beachtung der Mindestmengenregelung

S 11 KR 507/19 | Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 25.08.

Leitsätze:

  1. Gegen einen Bescheid eines Landesverbandes der über die berechtigte mengenmäßige Erwartung der erforderlichen Mindestmenge ist regelmäig allein eine Anfechtungsklage statthaft. (Rn. 13) (redaktioneller Leitsatz)
  2. Die über die voraussichtliche Leistungsentwicklung hinsichtlich der erforderlichen Mindestmenge kann lediglich hinsichtlich das Erreichen der Mindestmengenzahl verhindernder Umstände kein weiteres Mal in Folge als alleiniger Umstand zur Begründung herangezogen werden. Andere Umstände, insbesndere dem Erreichen förderliche Umstände, können mehrfach herangezogen werden. (Rn. 29 – 30) (redaktioneller Leitsatz) […]

Quelle: Bayern.Recht

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