Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige kann gerechtfertigt sein

14 Sa 140/18 | , vom 12.9. – Kommentar Legal Rechtsanwaltsgesellschaft 

Eine Pflichtverletzung kann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer aus sachfremden Erwägungen heraus oder ohne im Ansatz verantwortungsvolle Prüfung geradezu leichtfertig eine Gefahr meldet, von der er annehmen musste, dass eine solche nicht vorlag. […]

Quelle: BDO Legal

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