Abhängige Beschäftigung von Anästhesisten als „Honorarärzte“, die für ein medizinisches Versorgungszentrum aufgrund eines „Konsiliararztvertrages“ in (anderen) Krankenhäusern anästhesiologische Leistungen im Rahmen ambulanter und stationärer Operationen für das MVZ anbieten ist zu bejahen

L 4 KR 581/20 | , vom 29.4.2022

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die vom Beigeladenen zu 1 für die Klägerin im Oktober 2014 ausgeübte Tätigkeit als Anästhesist der Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und sowie nach dem der Arbeitsförderung unterlag. […]

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