Abgrenzung zwischen vollstationärer Krankenhausbehandlung und stationärer medizinischer Rehabilitation

L 16 KR 414/20 | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.07.2021

Die Unterscheidung zwischen vollstationärer Krankenhausbehandlung und stationärer medizinischer Rehabilitation basiert auf der Art der Einrichtung, den angewandten Behandlungsmethoden und dem Hauptziel der Behandlung. Frührehabilitative Maßnahmen können nur als Teil einer akutstationären Behandlung im Krankenhaus erbracht werden. Das zwingende Erfordernis wöchentlicher Teambesprechungen im OPS Kode 8-550 (Version 2014) bleibt auch nach der Klarstellung des DIMDI zum OPS 2019 bestehen.

 

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