0,00 Euro Vergütung – Ein Urteil mit Sprengkraft zur Vergütung von Gutachten von Medizincontrollern

L 7 KO 7/18 (KR) | - 7. Senat, Beschluss vom 08.03.2021 – Kommentar Prof. Erika Raab

Die Entscheidung des Landes-sozialgerichtes (LSG) Niedersachsen zur Vergütungsforderung eines als Sachverständigen im Prozess benannten Medizincontrollers sorgte für Entsetzen unter den Medizincontrollern, welche in Prozessen regelmäßig zur Kodierung erstellen. Zur Begründung führten die Richter aus, dass ein medizinischer Sachverständiger keine Beweisfragen beantworten darf, die nicht „medizinisch“ sind. Insbesondere Fragen zur Auslegung und Anwendung von Kodierregeln seien Rechtsfragen und einer Beweiserhebung nichtzugänglich. Beantworte ein Sachverständiger Rechtsfragen, dann sei die Erstellung eines solchen Gutachtens nach Ansicht der Richter rechtsmissbräuchlich, denn es sei Aufgabe der Richter, Rechtsfragen zu beantworten. Eine Berechnung einer stelle somit einen Verstoß gegen dar, weshalb die Vergütung eines solchen Gutachtens auf 0,00 Euro festzustellen sei. […]

Quelle: Medizincontroller.de (PDF, 356KB)

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