§ 8 Abs. 5 KHEntgG schließe eine Fallzusammenführung nach § 1 Abs. 7 S. 5 u. 6 FPV 2019 im Rahmen einer fiktiven Beurlaubung aus

S 8 KR 1521/19 | Regensburg, vom 10.11.2021 – Kommentar Rechtsanwälte

Das Sozialgericht Regensburg bestätigte in seinem Urteil vom 10. November 2021 Az. S 8 KR 1521/19, dass § 8 Abs. 5 einer Fallzusammenführung aufgrund einer fiktiven für Fälle ab dem 01. Januar entgegensteht.  […] Dieses Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Es ist auch nur auf jene Fälle anwendbar, in denen der jeweilige Patient nach dem 01. Januar 2019 stationär aufgenommen wurde. Nichtsdestotrotz handelt es sich um eine begrüßenswerte Entscheidung, die den Willen des Gesetzgebers mit Einführung des § 8 Abs. 5 S. 3 KHEntgG respektiert. […]

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