§ 39 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 SGB V enthält keine Vorgabe, die die Länder verpflichtet, Versorgungsangebote für die neurologische Frührehabilitation Phase B im Krankenhausplan gesondert auszuweisen

3 B 43/19 | , Entscheidung vom 11.06.2021

Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V umfasst die Krankenhausbehandlung im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), , Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur . […]

Quelle: Rechtsprechung im Internet

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