§ 18 Abs. 3 Satz 1 BPflV setzt allein Unterschreitung der Psych-PV-Vorgaben in 2016 voraus

3 K 8232/18 | Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2020 – Kommentar Rechtsanwälte

Mit Mandanteninformation vom Februar informierten wir an dieser Stelle darüber, dass die Schiedsstelle den Anspruch des Krankenhauses nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BPflV festgesetzt hatte, ohne weitere Voraussetzungen als die nachgewiesene tatsächliche Unterschreitung der -Vorgaben in 2016 als erforderlich anzusehen. Die Genehmigungsbehörde hat diese Festsetzung genehmigt.

Die hiergegen gerichtete der wies das VG Karlsruhe am 9. Juli 2020 ab. Das Urteil liegt nunmehr schriftlich vor. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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