§ 18 Abs. 3 Satz 1 BPflV setzt allein Unterschreitung der Psych-PV-Vorgaben in 2016 voraus
3 K 8232/18 | verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2020 – Kommentar seufert Rechtsanwälte
Mit Mandanteninformation vom Februar 2018 informierten wir an dieser Stelle darüber, dass die Schiedsstelle baden-württemberg den Anspruch des Krankenhauses nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BPflV festgesetzt hatte, ohne weitere Voraussetzungen als die nachgewiesene tatsächliche Unterschreitung der psych-pv-Vorgaben in 2016 als erforderlich anzusehen. Die Genehmigungsbehörde hat diese Festsetzung genehmigt.
Die hiergegen gerichtete klage der kostenträger wies das VG Karlsruhe am 9. Juli 2020 ab. Das Urteil liegt nunmehr schriftlich vor. […]
Quelle: Seufert Rechtsanwälte