§ 18 Abs. 3 Satz 1 BPflV setzt allein Unterschreitung der Psych-PV-Vorgaben in 2016 voraus

3 K 8232/18 | Verwaltungsgericht Karlsruhe, vom 09.07. – Kommentar Rechtsanwälte

Mit Mandanteninformation vom Februar informierten wir an dieser Stelle darüber, dass die Baden-Württemberg den Anspruch des Krankenhauses nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BPflV festgesetzt hatte, ohne weitere Voraussetzungen als die nachgewiesene tatsächliche Unterschreitung der Psych-PV-Vorgaben in als erforderlich anzusehen. Die Genehmigungsbehörde hat diese Festsetzung genehmigt.

Die hiergegen gerichtete Klage der Kostenträger wies das VG Karlsruhe am 9. Juli 2020 ab. Das Urteil liegt nunmehr schriftlich vor. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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