§ 15 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG ist auf im Vereinbarungszeitraum erstmals vereinbarte NUB anwendbar

3 C 28.17 | Bundesverwaltungsgericht, 05.12. – Kommentar Seufert Rechtsanwälte

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die vom Kläger und vielen anderen Krankenhäusern in der Vergangenheit vertretene Auffassung, dass auch die erstmals im Vereinbarungszeitraum vereinbarten - in den Zahlbetragsausgleich nach § 15 Abs. 3 KHEntgG einzubeziehen sind.

Damit wird ein in der Vergangenheit häufig streitiges Thema, das aufgrund der unveränderten zeitlichen Abläufe des NUB-Verfahrens nach § 6 Abs. 2 Satz 3 – 5 KHEntgG weiterhin besteht, rechtlich überzeugend zugunsten der leistungserbringenden abschließend geklärt. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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