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Hamburg: UKE nach Behandlungsfehler zu Schmerzensgeld verurteilt


Junger Mann nach Behandlungsfehler schwerstbehindert

Von dpa
Aktualisiert am 28.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Archivbild): Das Klinikum selbst äußert sich nicht zu dem laufenden Verfahren.Vergrößern des BildesUniversitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Archivbild): Das Klinikum selbst äußert sich nicht zu dem laufenden Verfahren. (Quelle: Chris Emil Janßen/imago-images-bilder)
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Notfall vor 10 Jahren nicht erkannt: Weil nur wenig Personal vor Ostern im Eppendorfer Klinikum im Einsatz war, wurde die Operation eines Jungen verlegt.

Wegen eines folgenreichen Behandlungsfehlers bei einem 13-Jährigen hat das Landgericht Hamburg das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) zu einem Schmerzensgeld von 450.000 Euro verurteilt.

Außerdem muss die Haftpflichtversicherung des UKE alle entstandenen und zukünftigen Kosten des Patienten übernehmen, wie ein Gerichtssprecher am Montag erklärte (Az. 336 O 438/17). Der Anwalt der Familie, Malte Oehlschläger, sagte der "Hamburger Morgenpost": "Die Summe dieser Beträge stellt ein Vielfaches des Schmerzensgeldes dar." Das Urteil vom 23. Juni ist noch nicht rechtskräftig.

Schwere Schäden nach Notoperation

Bei dem 1997 geborenen Jungen war kurz vor Ostern 2011 ein Hirntumor entdeckt worden. Die Kinderklinik Altona hatte die Diagnose bestätigt und den Jungen zur sofortigen Operation ans UKE überwiesen. Die Ärzte dort hätten jedoch keinen Notfall gesehen und den Eingriff auch wegen knappen Personals auf Dienstag nach Ostern verschoben – doch am Ostersonntag sei der Tumor ausgeblutet, berichtete die "Mopo". Die Ärzte hätten eine Notoperation machen müssen. Der Gerichtssprecher bestätigte die Angaben.

Der Junge sei anschließend noch zwei Monate auf der Intensivstation und elf Monate in der Reha behandelt worden. Er behielt dennoch schwere Schäden. Der heute 23 Jahre alte Mann sei schwerstbehindert, hieß es. Eine Sprecherin des Universitätsklinikums erklärte: "Das UKE äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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