Zweitmeinungsanspruch zu Wirbelsäuleneingriffen kommt in die Versorgung

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (), der den Anspruch von Versicherten auf eine ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten geplanten an der Wirbelsäule regelt, ist heute in Kraft getreten. oder är tätige Ärztinnen und Ärzte einschlägiger Fachrichtungen können damit bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Sie prüfen auf Wunsch einer Patientin oder eines , ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und beraten zudem zu möglichen Therapiealternativen.

Planbare an der Wirbelsäule
Zu den planbaren Operationen an der Wirbelsäule, für die das greift, zählen die dynamische und statische Stabilisierung ( und ), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).

Mit der Ermöglichung einer Zweitmeinung für diese Operationen reagierte der G-BA auf Hinweise auf einen starken Mengenzuwachs zwischen 2006 und 2016 sowie auf regionale Unterschiede bei Eingriffszahlen an der Wirbelsäule, die sich nicht mit einer höheren Krankenlast erklären lassen. […]

Quelle: G-BA

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