Zentrums-Regelungen: Erstfassung
Der Beschluss vom 5. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Laut Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 19/5593, S. 118) ist es das primäre Ziel dieser Regelung, die bisherigen Unklarheiten im Zusammenhang mit der Konkretisierung der besonderen Aufgaben, die durch die Bundesschiedsstelle nach § 18a Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) getroffen werden mussten, durch einen Beschluss des G-BA zu beseitigen. Denn bislang haben die bisherigen Regelungen nicht ermöglicht, dass krankenhäuser, die besondere Aufgaben leisten, regelhaft entsprechende zuschläge erhalten.
Quelle: G-BA (PDF, 15.16MB)