Zentrums-Regelungen: Erstfassung

Der Beschluss vom 5. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar in Kraft.

Laut Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 19/5593, S. 118) ist es das primäre Ziel dieser Regelung, die bisherigen Unklarheiten im Zusammenhang mit der Konkretisierung der besonderen Aufgaben, die durch die Bundesschiedsstelle nach § 18a Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) getroffen werden mussten, durch einen Beschluss des G-BA zu beseitigen. Denn bislang haben die bisherigen Regelungen nicht ermöglicht, dass , die besondere Aufgaben leisten, regelhaft entsprechende erhalten.

Quelle: G-BA (PDF, 15.16MB)

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