Zentrums-Regelungen: Erstfassung

Der Beschluss vom 5. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar in Kraft.

Laut Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 19/5593, S. 118) ist es das primäre Ziel dieser Regelung, die bisherigen Unklarheiten im Zusammenhang mit der Konkretisierung der besonderen Aufgaben, die durch die Bundesschiedsstelle nach § 18a Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) getroffen werden mussten, durch einen Beschluss des zu beseitigen. Denn bislang haben die bisherigen Regelungen nicht ermöglicht, dass Krankenhäuser, die besondere Aufgaben leisten, regelhaft entsprechende Zuschläge erhalten.

Quelle: G-BA (PDF, 15.16MB)

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