Zentrums-Regelungen: Aufnahme telemedizinischer Leistungen in Herzzentren der Anlage 5 und in Lungenzentren der Anlage 7

Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.

Mit dem vorliegenden Beschluss sollen die bestehenden Regelungen erweitert werden. Durch kann das erforderliche und nicht überall verfügbare Expertenwissen zur Versorgung intensivpflichtiger Patientinnen und mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügbar gemacht werden. Das Potential für einen proaktiven Telemedizinansatz in der zur Versorgungsgestaltung ist im aktuellen Pandemiegeschehen nach wie vor hoch, so ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Beratungen zur intensivmedizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion alleine aufgrund der steigendenden ären zunimmt. […]

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