Viele Regelungen der Qualitätssicherung bleiben ausgesetzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Reihe von Ausnahmeregelungen für Kliniken verlängert.

Durch das Aussetzen der Qualitätsanforderungen zum 30. September 2021 werden Kliniken von zahlreiche Dokumentations- und Nachweispflichten befreit. Das betrifft insbesondere die Vorgaben für den Einsatz von Pflegepersonal in folgenden Bereichen:

  • Früh- und Reifgeborene (Qualitätssicherungsrichtlinie )
  • Minimalinvasive Herzklappenintervention (Richtlinie )
  • (Qualitätssicherungsrichtlinie QBAA-RL)
  • (Richtlinie KiHe-RL)
  • Kinderonkologie (KiOnk-RL)

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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