Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur in Kliniken: Nachweisverfahren und Strukturabfrage starten ein Jahr später
Die Datenlieferungen, mit denen Kliniken nachweisen, dass sie die qualitätsvorgaben zur Behandlung hüftgelenknaher Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbrüche) einhalten, starten ein weiteres Jahr später als geplant. Die benötigte Software kann von den Anbietern nicht rechtzeitig für den vorab notwendigen Testbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Mit einem Beschluss vom 18. August 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (g-ba) deshalb die Übergangsregelungen für krankenhäuser noch einmal verlängert: Das Nachweisverfahren der Kliniken gegenüber den Landesverbänden der krankenkassen beginnt nun zum 1. Januar 2024; die Checklisten dafür müssen die Kliniken zwischen dem 15. November und dem 31. Dezember 2023 führen. Die Datenabfrage des Instituts für qualitätssicherung und Transparenz im gesundheitswesen, inwieweit die vom G-BA vorgesehenen strukturanforderungen von Kliniken im Jahr 2023 erfüllt wurden, startet erstmals im Jahr 2024. […]